Betreibung auf Konkurs bei nicht fristgerechter Prämienzahlung
Am 1. Januar 2025 tritt das revidierte Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Kraft. Wenn Prämienrechnungen der Suva nicht fristgerecht bezahlt werden, wird neu Betreibung auf Konkurs eingeleitet. Die Suva ist verpflichtet, diese Anpassungen umzusetzen.
Inhalt
Ein faires Inkassoverfahren – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – ist der Suva wichtig. Denn eine richterlich verfügte Konkurseröffnung zieht schwerwiegende Folgen nach sich. Um solche Situationen zu vermeiden, bietet die Suva ihren Versicherten die Möglichkeit, die Prämien in viertel- oder halbjährlichen Raten zu attraktiven Konditionen zu bezahlen.
«Die gesetzlichen Vorgaben haben sich zwar verschärft, aber ein faires Inkassoverfahren ist uns nach wie vor wichtig.»
Hubert Niggli, Leiter Dept. Finanzen und Informatik
Fragen und Antworten
Die Gesetzesänderung per 1. Januar 2025 betrifft Unternehmen, die ihren öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen wie Steuerforderungen oder der Zahlung von Prämien für die obligatorische Unfallversicherung nicht nachkommen. Somit sind potenziell alle Kundinnen und Kunden der Suva davon betroffen.
Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Unternehmen, die z. B. ihre Steuer- oder Prämienforderungen nicht bezahlen, weiterhin am Geschäftsverkehr teilnehmen. Denn solche Unternehmen können bei der Allgemeinheit und den übrigen Wirtschafts- teilnehmenden zusätzlichen Schaden oder Missbrauch verursachen.
Ja, denn das Gesetz tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Eine richterlich verfügte Konkurseröffnung zieht schwerwiegende Folgen nach sich:
- Schliessung des Unternehmens, Löschung im Handelsregister
- Möglichkeit der öffentlichen Einsichtnahme in das Verfahren, auch nach Löschung des Unternehmens
- mögliche Haftung mit dem Privatvermögen
Die Zuschläge bei Ratenzahlung für die obligatorische Unfallversicherung der Suva sind in der Verordnung zum Unfallversicherungsgesetz (UVV) festgehalten.
Ratenzahlulng | Zuschläge |
halbjährlich | 0,250 Prozent |
vierteljährlich | 0,375 Prozent |
Nein, bei der obligatorischen Unfallversicherung ist das Inkasso gesetzlich geregelt. Eine monatliche Ratenzahlung ist laut Gesetzgebung nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Wenn Sie temporär finanzielle Probleme haben, ist es der Suva wichtig, eine faire Lösung mit Ihnen zu finden. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Suva-Agentur oder an den Kundendienst.
Kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson in der Suva-Agentur oder unseren Kundendienst. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter.