Staublunge – «die schrecklichste aller Krankheiten!»
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Burn-out – eine Berufskrankheit?

Seit dem Jahr 2001 widmet sich die Suva nicht nur den Berufskrankheiten, sondern auch den «berufsassoziierten Gesundheitsstörungen», das heisst die Erkrankungen des Bewegungsapparates und Beschwerden wie Schlaflosigkeit oder Stress, die laut Gesetz nicht als Berufskrankheiten gelten. Die berufsassoziierten Gesundheitsstörungen sind komplex und haben in der Regel mehr als eine Ursache, die nicht nur in der beruflichen Situation gründen, die aber durch berufsbedingte Umstände wie Wettbewerbs- und Zeitdruck, Überforderung oder durch ein schlechtes Arbeitsklima verstärkt werden.

Inhalt

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      Nur selten lassen sich die einzelnen Ursachen isolieren und quantifizieren: Was ist verantwortlich für Stress, für die Einnahme von Suchtmitteln oder für die einseitige Belastung des Bewegungsapparates – der berufliche Alltag oder die private Situation?

      Krank ist krank, könnte man meinen, doch für die Suva ist diese Frage entscheidend, denn sie muss die Gesetzeskonformität einer möglichen Berufskrankheit prüfen. Dazu muss sie eine schlüssige Beurteilung der Kausalitäten vornehmen, was schwierig ist, wenn mehrere Ursachen einwirken.

      Gesetzlich ist die Suva zu Leistungen verpflichtet, wenn eine manifeste Erkrankung – wie das asbestbedingte Mesotheliom – zu mehr als 50 Prozent von einer beruflichen Tätigkeit herrührt. Bei anderen Erkrankungen liegt die Hürde bei 75 Prozent. Damit ist die Anerkennung von Burn-out-Fällen, die immer auch eine private Komponente haben, praktisch ausgeschlossen.

      Weil sich die «berufsassoziierten Gesundheitsstörungen» seit der Jahrtausendwende häufen und weil kaum Aussicht auf Anerkennung als Berufskrankheit besteht, konzentriert sich die Suva auf die Prävention.

      2001 setzte sie eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ein, die in Studien und Simulationsmodellen aufzeigte, was die arbeitsplatzbedingten Gründe für die «berufsassoziierten Gesundheitsstörungen» sind. Sie identifizierte unter anderem den verstärkten Wettbewerbs- und Zeitdruck, Umstrukturierungen von Firmen, die Einführung von Informationstechnologien und von neuen Arbeitsformen. Weiter befasste sie sich mit Beurteilungsmethoden, die es ermöglichen, Belastungsfaktoren zu erkennen und daraus Präventionsprogramme abzuleiten.

      Weil sich die Suva in diesen Fragen auch an der Grenze des Arbeitsrechts bewegt, sind ihre Wirkungsmöglichkeiten beschränkt. Sie engagiert sich in der Aufklärungsarbeit; bis 2015 veranstaltete sie Diskussionsforen, die Themen wie Stress am Arbeitsplatz, Burn-out oder Strategien und Methoden in der neuen Arbeitswelt erörtern. Sie unterstützt die Forschung und entwickelt Analyse-Instrumente für Unternehmen. Sie bietet auch Beratungen zu Stressprävention und Gesundheitsmanagement an – allerdings gegen Bezahlung, weil es sich bei diesen Phänomenen eben nicht um Berufskrankheiten handelt und der Suva deshalb die Hände gebunden sind.