Bürokratismus – «ein ergiebiges Thema für Kritiken!»
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Die hohe Kunst der (risiko)gerechten Prämie

Aufwendig für die Verwaltungsangestellten waren die Rentenauszahlungen ‒ allein aufgrund der hohen Fallzahlen und der regelmässigen Teuerungsanpassungen. Die hohe Kunst beziehungsweise die hohe Wissenschaft der Verwaltungsarbeit bestand aber in der Berechnung der Prämien.

Inhalt

      Bei der Berechnung der Prämien war und ist die Suva an zwei Grundsätze gebunden: Erstens darf sie – langfristig – weder Gewinn noch Verlust schreiben, also ist der Spielraum begrenzt, wenn der Unfallverlauf oder das Rentenaufkommen schwanken. Insbesondere das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens zwingt sie, Rentenkosten über die aktuellen Prämien zu finanzieren und nicht auf die nächsten Generationen auszulagern. Das heisst: Jahr für Jahr müssen die Prämien ziemlich genau die aktuellen Risiken abbilden. Zweitens sind keine Quersubventionen innerhalb des Versicherungsbetriebes erlaubt – weder zwischen der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung noch zwischen den Risikogemeinschaften innerhalb der Berufsunfallversicherung (und seit 1984 auch in der Nichtberufsunfallversicherung). Das heisst: Die einzelnen Branchen und Berufsgruppen müssen ihre eigenen Risiken decken.

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      Dies führt in der Berufsunfallversicherung zu grossen Unterschieden in der Prämienbelastung von Unternehmen. Die «gefährlichen» Branchen wie die Forst- oder Bauwirtschaft bezahlen Prämien, die um ein Vielfaches höher sind als die Ansätze, die für Bürobetriebe gelten. Bauunternehmen bezahlen heute 25 Mal mehr als Verwaltungsbetriebe (Stand 2018).

      Die grossen Prämienunterschiede waren gewollt. Sie entsprechen dem Prinzip der Gegenseitigkeit und der Selbstverantwortlichkeit, die Voraussetzungen für die Entstehung der Unfallversicherung waren. Wer für die eigenen Risiken einsteht, hat auch ein Interesse, die Risiken zu bekämpfen und Unfälle zu verhüten.

      Doch wo sind die Abgrenzungen? Wer bildet eine Risikogemeinschaft? Wie werden die Unterschiede zwischen Klein- und Grossunternehmen berücksichtigt? Wie ist mit Betrieben umzugehen, die in mehr als einer Branche tätig sind?

      Hochkomplex und starr

      Der erste Prämientarif von 1916 war ein Gesamtkunstwerk ‒ für die damalige Zeit hochkomplex mit 154 Gefahrenklassen. Er entstand in Absprache mit den Berufsverbänden und enthielt Detailbeschreibungen der Merkmale, die für die Einteilung der Betriebe in die Gefahrenklassen und Prämienstufen galten. Details waren nötig. Sie dienten als Grundlage für die Argumentation, wenn sich Betriebe gegen die Einteilung wehrten. Was regelmässig vorkam und immer wieder zu Irritationen führte. Betriebsinhaber hatten zwar ein Einspracherecht, doch über Rekurse befand keine unabhängige Instanz, sondern der Suva-Verwaltungsrat – abschliessend.

      Lange war das System der Prämienbemessung starr – trotz der zahlreichen Abstufungen, die auch die Anstrengungen um die Unfallverhütung berücksichtigten. Grundsätzlich waren die übergeordneten Risikomerkmale ausschlaggebend, Kleinunternehmen wurden mit Branchenführern gleichgesetzt. Nur schon aufgrund der technischen Beschränkungen war eine Differenzierung schwierig.

      Flexibilisierung mit Bonus-Malus-System

      Erst in den Neunzigerjahren ging die Suva zu einem flexibleren Tarifmodell über ‒ 1995 mit der Einführung eines Bonus-Malus-Systems, das auch «die betriebsindividuellen Werte für Unfallhäufigkeit, Taggeldkosten und Gesamtkosten» berücksichtigte, so die Suva vor der Einführung. Mit der

      ««Errichtung eines Bemessungssystems, das die Betriebe stärker zu einem kostenbewussten Verhalten, zur Förderung der Arbeitssicherheit und zur Wiedereingliederung Verunfallter in den Arbeitsprozess motiviert»»

      kam sie Forderungen aus Arbeitgeberkreisen entgegen.

      Das neue Bonus-Malus-System wurde in Schritten eingeführt. Es begann in 12 Branchen und umfasste 1998 bereits 60 Prozent der versicherten Betriebe. Und es schien Wirkung zu zeigen: Fast die Hälfte der Unternehmen gab in einer Befragung an, die Unfallverhütung verstärkt zu haben. Allerdings waren Prämienerhöhungen aufgrund des neuen Systems häufiger als Prämiensenkungen.

      2005 fielen bereits 90 Prozent der versicherten Betriebe unter das Bonus-Malus System. 2005 wurde auch der 150-stufige Grundtarif eingeführt, der noch heute in Kraft ist (Stand 2018). Um die grosse Vielfalt der Unternehmen zu berücksichtigen, erfolgt die Prämienberechnung aufgrund von 31 Branchen, 50 Gefahrenklassen und 220 sogenannten «Unterklassenteilen». Auf diese werden die 150 Stufen angewendet.

      Dabei sind die Prämiensätze in der Nichtberufsunfallversicherung für die meisten Risikogemeinschaften deutlich höher als in der Berufsunfallversicherung – dies als Folge der gestiegenen Zahlen und der hohen Kosten von Freizeitunfällen. Bereits seit 1975 werden in der Nichtberufsunfallversicherung mehr Prämiengelder eingenommen als in der Berufsunfallversicherung.

       

      Titelbild:  Abteilung «Unterstellung» in Luzern, 1942