Ausbildungsstätten für Staplerfahrer und Staplerfahrerinnen

Prüfen Sie diese Liste, um qualifizierte Ausbildungsstätten für Staplerfahrer und Staplerfahrerinnen ausfindig zu machen. Die Ausbildungsstätten arbeiten alle nach EKAS-Richtlinie 6518. Tragen Sie zu mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb bei und bilden Sie qualifizierte Fachkräfte weiter.

Inhalt

      Das Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler) kann Gefahren mit sich bringen. Ein qualifizierter und progressiver Ausbildungsstandard unter Staplerfahrern ist daher von grosser Bedeutung. Stapler der Kategorie R (z. B. Gegengewichtsstapler) dürfen also nur von ausgebildeten Staplerfahrern und Staplerfahrerinnen bedient werden. Die Ausbildung hat durch qualifizierte Ausbilder zu erfolgen.

      Liste der qualifizierten Firmen von Ausbildungen für das Bedienen von Flurförderfahrzeugen

      Die Ausbildungsstätten in dieser Liste führen Ausbildungskurse und Prüfungen für die Bediener von Flurförderfahrzeugen im Sinne der EKAS-Richtlinie 6518  durch.

      • Sie gewährleisten, dass Ausbildungen und Prüfungen praxisnah durchgeführt werden.
      • Sie beschäftigen qualifiziertes Ausbildungspersonal.
      • Sie beachten die anerkannten Regeln für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
      • Sie gewährleisten, dass bei den Ausbildungen und Instruktionen alle sicherheitsrelevanten Informationen vermittelt und überprüft werden.
      • Sie gewährleisten, dass nur Personen, die die Prüfungen bestanden haben, eine Ausbildungsbestätigung erhalten.

      Die Suva führt periodische Audits durch, um die Konformität der hier aufgelisteten Ausbildungskurse zur EKAS-Richtlinie EKAS 6518 zu prüfen. Die Ausbildungsstätte bleibt jedoch immer verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinie.

      Rechtssicherheit für die Betriebe

      Für die Betriebe bringt eine Ausbildung ihrer Mitarbeitenden in den aufgeführten Ausbildungsstätten Rechtssicherheit. Denn sie halten damit die Vorschriften bezüglich Arbeiten mit besonderen Gefahren sowie über Transport und Lagerung der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) ein (Artikel 8 Absatz 1 sowie Artikel 41 ).