Ihre Meldung zum UV-Vorsorgeprogramm
Jährlich erkranken 25 000 Personen an weissem Hautkrebs. Viele davon sind Berufsleute, die im Freien arbeiten und einer erhöhten UV-Strahlung ausgesetzt sind. Besonders gefährdet sind Personen ab 55 Jahren.
Inhalt
Eine UV-Vorsorgeabklärung ist mit 55 notwendig
Der Suva ist die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gesetzlich übertragen worden. Vorsorgeuntersuchungen gelten für alle Betriebe, die den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) vom 20. März 1981 unterstehen. In Anwendung von Art. 70 und Art. 71 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) vom 19. Dezember 1983 unterstellen wir folgende Personen der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Alle Personen, die aktuell 55 Jahre alt sind oder es bald werden und die grösstenteils, über mehrere Jahre draussen arbeiten (Outdoorworker).
Erhöhtes Risiko abklären
Personen ab 55 Jahren, die sich bei der Arbeit draussen UV-Strahlen exponieren, haben ein erhöhtes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Deshalb ist eine einmalige hautärztliche Vorsorgeuntersuchung für diese Risikogruppe nötig.
Um das Risiko zu ermitteln, füllen die betreffenden Mitarbeitenden vorgängig einen Fragebogen aus. Bei erhöhtem Risiko erfolgt ein Hautscreening in einer ausgewählten hautärztlichen Institution. Die Kosten für die Untersuchung sowie ein allfälliger Lohnausfall übernimmt die Suva.
Wichtig: Bitte melden Sie uns Ihre 55-jährigen Mitarbeitenden, die vorwiegend und über viele Jahre im Freien arbeiten, für eine UV-Vorsorgeuntersuchung. Benutzen Sie dazu das Formular unten. Danke.
Wenn Sie keine 55-jährigen Mitarbeitenden beschäftigen, beantworten Sie die Frage im Formular bitte mit «nein».
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Medizinische Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.