Formular: Abmeldung eines Druckgerätes
Inhalt
Beschreibung
Druckgeräte unterliegen der Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV) und müssen per Gesetz bei der Suva registriert sein. Wenn Sie ein Gerät ausser Betrieb nehmen (auch zeitweise), sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Druckbehälter mit diesem Formular abzumelden. Darin können Sie unter anderem folgende Angaben machen: Bitte beachten Sie, dass bei einer Ausserbetriebssetzungsphase von mehr als 3 Jahren allenfalls eine Inspektion fällig wird, wenn der Druckbehälter wieder in Betrieb genommen wird.