Formular: Abmeldung eines Druckgerätes

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      88225.D
      Infomittel
      Tools und Tests, PDF
      Ausgabe
      01.03.2014

      Beschreibung

      Druckgeräte unterliegen der Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV) und müssen per Gesetz bei der Suva registriert sein. Wenn Sie ein Gerät ausser Betrieb nehmen (auch zeitweise), sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Druckbehälter mit diesem Formular abzumelden.

      Darin können Sie unter anderem folgende Angaben machen:

      • Den Betreiber inkl. Adresse und Kontaktdaten sowie den Standort
      • Die Suva Betriebsnummer
      • Der Errichter der Anlage sowie das Jahr der Inbetriebnahme

      Bitte beachten Sie, dass bei einer Ausserbetriebssetzungsphase von mehr als 3 Jahren allenfalls eine Inspektion fällig wird, wenn der Druckbehälter wieder in Betrieb genommen wird.

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