Warnkleidung für Arbeiten im Bereich von Strassenverkehr – Factsheet
Inhalt
Beschreibung
Das Tragen von Warnkleidung ist für alle, die im Umfeld öffentlicher Strassen arbeiten, Pflicht. So etwa für Mitarbeitende im Bau-, Abfuhr- und Transportwesen, im Forst- und Gartenbau, bei Bahnbetrieben und im Sanitätsdienst. Die fluoreszierende Warnfarbe und die Reflektoren sorgen für Sicherheit, indem sie die Sichtbarkeit der einzelnen Personen erhöhen oder sie gerade bei schlechten Sichtverhältnissen überhaupt erst erkennbar machen. Einige Warnkleider erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit, sondern schützen auch vor mechanischen, thermischen, elektrischen oder chemischen Einwirkungen. Stimmen Sie die zusätzlichen Eigenschaften der Warnkleidung auf die für Ihre Tätigkeit auftretenden Gefahren ab.
Unterschieden werden drei Klassen. Im Factsheet finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, in welcher Situation Sie die Warnkleidungs-Klasse 2 benötigen und in welchem Fall die Klasse 3 angezeigt ist.
Ausschlaggebend für die richtige Wahl sind Faktoren wie:
Erklären Sie Ihren Mitarbeitenden, dass sie die Warnkleidung auch bei kurzzeitigen Einsätzen nicht am Haken hängen lassen sollten. Denn wer nicht gesehen wird, lebt gefährlich.
Zur Frage, wie es in Ihrem Betrieb generell um den richtigen Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) steht, liefert Ihnen die Checkliste Persönliche Schutzausrüstungen hilfreiche Antworten.
Das konsequente Tragen der richtige PSA ist auch ein wichtiges Thema in den Neun lebenswichtigen Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau.