Rot-weisse Absperrlatten im Seitenschutz: Anforderungen – Factsheet

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      33008.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.01.2022

      Beschreibung

      Die Frage taucht immer wieder auf: Dürfen Absperrlatten als Teil eines Seitenschutzes verwendet werden oder nicht? Die Frage ist nicht ob oder ob nicht, sondern wann und in welcher Form. Unser Factsheet schafft Klarheit.

      Grundsätzlich fordert die Bauarbeitenverordnung (BauAV) ab einer Absturzhöhe von zwei Metern einen dreiteiligen Seitenschutz. Dieser besteht aus einem Bordbrett, einem Geländerholm und einem Mittelholm. Eine solche Schutzeinrichtung unter Verwendung von Absperrlatten können Sie dann realisieren, wenn der Aufbau den Vorgaben der BauAV und der Norm SN EN 13374 entspricht.

      Einige der wichtigsten Anforderungen lauten:

      • Es dürfen auschliesslich intakte Massivholzlatten verwendet werden.
      • Der Abstand zwischen den Pfosten darf maximal 2,10 Meter betragen.
      • Gerländerholm, Zwischenholm und Gerüstbrett müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein.
      • Weil sie leicht kippen können, ist der Einsatz von Gummisockeln verboten.

      Im Faktenblatt finden Sie weitere Informationen zur Beschaffenheit der Latten, zu den Massen und den relevanten Vorschriften. Abbildungen zeigen Ihnen sowohl die korrekte Umsetzung als auch unzulässige Ausführungen. Wenn Sie alle Vorgaben erfüllen, ist Ihr rot-weisser Seitenschutz stabil und verhindert schwerwiegende Unfälle.

      Weitere Factsheets zum Thema:

      Seitenschutz: Anforderungen an die Bauteile

      Seitenschutz an Fassadengerüsten

      Seitenschutz mit Auffangnetzen

      Dachfangwände

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