Rot-weisse Absperrlatten im Seitenschutz: Anforderungen – Factsheet
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Beschreibung
Die Frage taucht immer wieder auf: Dürfen Absperrlatten als Teil eines Seitenschutzes verwendet werden oder nicht? Die Frage ist nicht ob oder ob nicht, sondern wann und in welcher Form. Unser Factsheet schafft Klarheit. Grundsätzlich fordert die Bauarbeitenverordnung (BauAV) ab einer Absturzhöhe von zwei Metern einen dreiteiligen Seitenschutz. Dieser besteht aus einem Bordbrett, einem Geländerholm und einem Mittelholm. Eine solche Schutzeinrichtung unter Verwendung von Absperrlatten können Sie dann realisieren, wenn der Aufbau den Vorgaben der BauAV und der Norm SN EN 13374 entspricht. Einige der wichtigsten Anforderungen lauten: Im Faktenblatt finden Sie weitere Informationen zur Beschaffenheit der Latten, zu den Massen und den relevanten Vorschriften. Abbildungen zeigen Ihnen sowohl die korrekte Umsetzung als auch unzulässige Ausführungen. Wenn Sie alle Vorgaben erfüllen, ist Ihr rot-weisser Seitenschutz stabil und verhindert schwerwiegende Unfälle. Weitere Factsheets zum Thema: Seitenschutz: Anforderungen an die Bauteile Seitenschutz an Fassadengerüsten Seitenschutz mit Auffangnetzen Informationen rund um den Gerüstbau finden Sie auf unserer Seite Sichere Arbeitsgerüste.