Mindestausstattung von Dächern mit Schutzeinrichtungen gegen Absturz

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      44096-1.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.01.2022

      Beschreibung

      Dächer sind grundsätzlich gefährliche Aufenthaltsorte. Es versteht sich deshalb von selbst, dass Massnahmen gegen Absturz notwendig sind, sobald Personen das Dach betreten können. Doch welche Einrichtungen sind in welchem Fall nötig?

      Für die Mindestanforderungen sind zwei Faktoren ausschlaggebend:

      • Wie oft wird das Dach betreten?
      • Welche Personengruppen haben Zugang?

      Um Ihnen die Einschätzung zu erleichtern, finden Sie in unserem Factsheet eine Tabelle. Die minimalen Anforderungen ergeben sich aus der Schnittmenge von Nutzungsintensität und Personengruppen. Dabei unterscheiden wir vier Ausstattungsklassen.

      Zwei Beispiele: Selbst wenn ein Dach nur selten von Privaten genutzt wird, fällt es in die Ausstattungsklasse 4. Wird es lediglich ein- bis zweimal jährlich und ausschliesslich durch gut ausgebildete Fachleute mit einer PSAgA betreten, kommt die Ausstattungsklasse 2 zum Zug.

      Welche Sicherheitsvorkehrungen die verschiedenen Ausstattungsklassen erfordern, erläutern wir Ihnen in separaten Abschnitten.

      Wenn Sie eine Einrichtung zur Absturzsicherung planen, besprechen Sie mit Ihrem Auftraggeber oder Ihrer Auftraggeberin, wer den Dachbereich betreten darf und wer nicht. Beachten Sie auch, dass unterschiedliche Ausstattungsklassen auf demselben Dach ein gut sichtbare Abgrenzung verlangen.

      Für erweiterte Informationen empfehlen wir Ihnen unsere Internetseite Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sowie die Broschüren Arbeiten auf Dächern und Instandhaltung von Solaranlagen.

      ((Für erweiterte Informationen empfehlen wir Ihnen unsere Seite Baustelle.))

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