Einsatz von Drittpersonen – Factsheet zum Thema Sozialversicherung
Inhalt
Beschreibung
Wenn Sie von einem Kunden einen Auftrag erhalten, sind Sie Empfänger oder Empfängerin eines Direktauftrags. Bei Überlastung oder wenn Sie spezialisierte Fachkräfte benötigen, können Sie Drittpersonen zuziehen. Diese werden im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als Akkordanten oder Subunternehmer bewertet. In der Regel bezeichnen sich Subunternehmer als Selbstständigerwerbende. Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass sie bei der Sozialversicherung als solche eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, kann das beispielsweise bei einer Revision zu unliebsamen Überraschungen führen – denn dann haftet Ihr Betrieb für die Prämien. Vor der Beschäftigung einer Drittperson sollten Sie deshalb genau abklären, wer die Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlt. Unser Factsheet beantwortet die drei wichtigsten Fragen zum Thema: In unserer Informationsschrift Sind Sie selbstständigerwerbend? geben wir Ihnen zusätzliche Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbständigkeit.