CE-Konformität von Maschinen – Leitfaden mit 7-Schritt-Anleitung
Inhalt
Beschreibung
Dass man eine Maschine nur dann in Verkehr bringen darf, wenn sie den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42 EG entspricht, ist allgemein bekannt. Doch die Umsetzung ist komplex, weshalb sich für Sie als Hersteller immer wieder neue Fragen zu den Richtlinien, Normen und Regeln der Technik stellen. Was also braucht es, damit Ihre Maschine den internationalen Reisepass, also die CE-Kennzeichnung, erhält?
In unserem Leitfaden informieren wir Sie in kompakter Form über den Weg hin zur EG-Konformitätserklärung. Die Umsetzung erfolgt in sieben Schritten: Wichtigen Input liefert Ihnen der Faltprospekt auch mit der Grafik «Prozess zur Risikobeurteilung und Risikominderung nach EN ISO 12100» und der Tabelle zur Konformitätsbewertung. Bedenken Sie, dass Ihre Maschine die Anforderungen an die Sicherheit nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis beweisen muss.
Für weiterreichende Informationen zur CE-Kennzeichnung verweisen wir auf unsere Internetseite Produktzertifizierung sowie die Schweizerische Normen-Vereinigung und Electrosuisse.