Antrag für den Einbau eines Sicherheits-Lichtgitters im Aufzug
Inhalt
Beschreibung
Bestimmt gibt es auch in Ihrem Betrieb Aufzüge. Als Vorgesetzte sind Sie für deren Sicherheit verantwortlich (Arbeitgeberhaftung: Art. 82 UVG, Werkeigentümerhaftung: Art. 58 OR). Betreiben Sie noch Aufzüge ohne Kabinenabschlusstüren, so müssen diese bei einer Erneuerung oder einem Umbau nachgerüstet werden. Wenn z.B. die Abmessungen des Aufzugs dies nicht ermöglichen, kann im Ausnahmefall anstelle einer Kabinenabschlusstür auch ein Sicherheitslichtgitter eingebaut werden. Um in einem Aufzug die Kabinenabschlusstüre durch ein Lichtgitter zu ersetzen, müssen Sie einen Antrag bei der Suva stellen. Unser Formular führt Sie zuverlässig durch diesen Prozess. Senden Sie das ausgefüllte Formular zur Beurteilung an die aufgedruckte Adresse unseres Bereichs Gewerbe und Industrie. Unsere Fragen beziehen sich auf den Aufzug und dessen Bedienung sowie auf die Veränderungen, die sich durch den Umbau ergeben. Wir bitten Sie unter anderem um folgende Angaben: