Der Versicherungsschutz der Suva

Inhalt

      Der Versicherungsschutz der Suva
      Bestellnummer
      1807.D
      Infomittel
      Informationsblatt, PDF, 6 Seiten, A4
      Ausgabe
      01.01.2023

      Beschreibung

      Wir versichern Sie gegen Unfälle. Das ist allen bekannt. Doch unser Versicherungsschutz deckt dabei eine Reihe von Bereichen ab.

      Hier finden Sie einen Überblick mit den wichtigsten Fakten:

      • Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, aber auch Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind während der beruflichen Tätigkeit gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
      • Beträgt Ihre Arbeitszeit mehr als acht Stunden pro Woche, sind Sie automatisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Kosten für diese Versicherung darf Ihnen Ihr Arbeitgeber vom Lohn abziehen.
      • Unsere Versicherungsleistungen beinhalten nicht nur alle notwendigen medizinischen Behandlungen, sondern auch die Finanzierung von Hilfsmitteln (z. B. Prothesen). Auch medizinisch notwendige Reise-, Transport- und Rettungskosten in der Schweiz und grösstenteils auch im Ausland sind abgedeckt. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ausserdem Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfall. Dies entspricht 80% des versicherten Verdienstes und ist nach dem Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit abgestuft.
      • Für Selbstständigerwerbende bieten wir auch eine Unternehmensversicherung an.

      Sind Sie EU-Angehöriger oder haben Sie als Schweizerin oder Schweizer Ihren Wohnsitz in der EU, gelten besondere Regeln. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Personalabteilung.

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