88816_61.tif

Ausbildung Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Bei Arbeiten in der Höhe, sei es auf Baustellen oder auch auf industriellen Anlagen, ist ein Schutz gegen Absturz obligatorisch. Kommt eine PSA gegen Absturz zum Einsatz, bedingt das vorgängig eine entsprechende Ausbildung. Hier finden Sie die nötigen Informationen dazu.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Arbeiten in der Höhe erfordern einen angepassten Schutz gegen Abstürze. Dabei hat ein Kollektivschutz in Form von Geländern, Auffangnetzen oder Fassadengerüsten absoluten Vorrang. 

      Beachten Sie beim Einsatz einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Folgendes:

      • Setzen Sie die PSAgA nur dann ein, wenn ein Kollektivschutz technisch nicht möglich ist.
      • Der Einsatz der PSA gegen Absturz (Arbeiten im Anseilschutz) gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Sorgen Sie deshalb für eine entsprechende Ausbildung.
      • Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, bei denen eine Absturzsicherung nötig ist. Ausgenommen sind Jugendliche in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Grundausbildung

      Kommen Ihre Mitarbeitenden in Situationen, wo sie eine PSAgA einsetzen müssen, so ist eine entsprechende Ausbildung dafür obligatorisch und lebenswichtig. Im Zentrum steht die praktische Befähigung für einen sicheren Einsatz der PSAgA. Dabei werden die gegebenen Rand- und Einsatzbedingungen berücksichtigt.

      Erfahrungsgemäss dauert eine Grundausbildung im Minimum etwa einen Tag (8 Lektionen). Die Ausbildung und deren Inhalte werden in einem Ausbildungsnachweis dokumentiert.

      Wenn sich in Ihrer Belegschaft Mitarbeitende befinden, die bereits Erfahrung im Arbeiten mit dem Anseilschutz haben, sind sie auf ihre Fachkompetenz zu prüfen und ergänzend zu schulen.

      Lerninhalte und Kompetenzen der Grundausbildung PSAgA

      Die aufgeführten Lerninhalte und Kompetenzen sind Bestandteil einer minimalen Grundausbildung zum Arbeiten mit PSA gegen Absturz (PSAgA). Im Zentrum der Ausbildung steht die praktische Befähigung zum sicheren Einsatz von PSAgA unter Berücksichtigung der gegebenen Rand- und Einsatzbedingungen.

      Theorie:
      • Gesetzliche Grundlagen Schweiz; UVG, BauAV, VUV (TOP-Prinzip, Kollektivschutzmassnahmen, Verwendung und Wartung gemäss Herstellerangaben, Rettungskonzept, keine Alleinarbeit)
      • Ausrüstung: relevante PSAgA (Schutzhelm mit Kinnband, Auffanggurt/Komplettgurt, Verbindungsmittel, Karabiner, Höhensicherungsgerät (HSG) usw.)
      • PSAgA korrekt anziehen und anpassen
      • Regeln zu Lagerung und Kontrolle der PSAgA vor dem Einsatz
      • Bedeutung von Produktnormen; PSAgA, Anschlageinrichtungen, EN-Normen, CE-Kennzeichnung
      • Sturzmechanismen (Pendelsturzgefahr, Sturz aus Arbeitshaltung, Sturzraum)
      • STOPP! bei Gefahr (Inhalt der lebenswichtigen Regeln zum Arbeiten mit Anseilschutz)
      Praxis:
      • Hängeversuch zu «Hängetrauma» (Hänge-Intoxikation)
      • Systempriorisierung (1. Rückhalte-, 2. Positionierungs-, 3. Auffangsystem) mit Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmer
      • Sturzphysik mit praktischen Versuchen zu: Fangstoss, Schlaffseil und Pendelsturz
      • Situations- und Sicherheitsparcours: richtig/falsch-Situationen, Arbeitsvorbereitung, Gefährdungsermittlung, Anschlageinrichtungen
      • Steigschutzsysteme, permanente und/oder temporäre Systeme
      • Einfache Rettung nach unten
      • Zusätzliche mögliche Arbeitssituationen:
        - Arbeiten in der Tiefe mit PSAgA
        - Arbeiten auf Bäumen mit Arbeitsplatzpositionierung
        - Arbeiten auf Leitern
        - Arbeiten in Arbeitskörben usw.
      Theorie:
      • Wissen, wann Massnahmen gegen Absturz erforderlich sind.
      • Die lebenswichtigen Regeln zum Arbeiten mit Anseilschutz kennen – Stopp bei Gefahr!
      • Spezifische Gefahren beim Arbeiten mit der PSAgA kennen.
      • Mögliche Kräfte bei einem Sturz in die PSAgA auf Körper und Einrichtungen kennen.
      • Das Erlernte wird mit einer Lernzielkontrolle überprüft.
      Praxis:
      • Geeignete und ungeeignete Grundausrüstung unterscheiden (Sichtkontrolle vor dem Einsatz).
      • Geeignete und ungeeignete Anschlageinrichtungen unterscheiden.
      • Standardausrüstung korrekt und vollständig anziehen und verwenden.
      • Steigschutzsysteme korrekt verwenden.
      • Einfache Rettung nach unten mit vorbereiteten Mitteln ausführen.
      • Einfache Arbeiten mit PSAgA vorbereiten und ausführen.

      Sichern von Personen in Arbeitskörben von Maschinen

      Für das Sichern von Personen in Arbeitskörben (zum Beispiel Hubarbeitsbühne, Befahranlage) genügt eine Instruktion in der Verwendung von Auffanggurt und definiertem Verbindungsmittel. Der Korb darf nicht verlassen werden (Rückhaltesystem). Stellen Sie sicher, dass sämtliche Mitarbeitende, die Hubarbeitsbühnen bedienen, in deren Verwendung ausgebildet sind.

      Weiterbildungen und Wiederholungskurse

      Wir empfehlen Ihnen, freiwillige Weiterbildungen und Auffrischungskurse in Ihrem Betrieb zu fördern.

      Sie können dabei Schulungen mit verschiedenen Schwerpunkten auswählen:

      • Rettung von abgestürzten Personen
      • Planung von Anschlageinrichtungen/projektspezifischen Systemen
      • Erstellen von projektspezifischen Sicherheits- und Rettungskonzepten
      • Sachkundiger «Kontrolle PSA gegen Absturz»

      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Bei Ihrer EKAS-Branchenlösung können Sie sich über Ausbildungsmöglichkeiten in Ihrer Branche informieren.

      Auskunft erhalten Sie auch unter folgenden Adressen:

      www.absturzrisiko.ch

      www.anseilen-gruen.ch

      www.psaga.seilarbeit-schweiz.ch

      Für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht können Sie sich direkt an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

       

      Gesetzliche Grundlagen

    • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 5  Persönliche Schutzausrüstungen
    • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
    • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
    • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten
    • Downloads und Bestellungen

      Finden Sie diese Seite hilfreich?

      Das könnte Sie auch interessieren