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Asbestfasern sind lebensgefährlich – schützen Sie sich davor!

In Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbestvorkommen gerechnet werden. Vorsicht also bei Rückbauarbeiten sowie Umbau- und Renovationsarbeiten. Klären Sie frühzeitig eine Asbestgefährdung ab und ziehen Sie bei Bedarf einen Experten bei. So schützen Sie sich und Ihr Umfeld.

Inhalt

      Kurz und bündig

       Das Verbauen von Asbest ist seit 1990 in der Schweiz verboten. In allen Bauten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit dem gefährlichen Material gerechnet werden.

      • Wer Asbest einatmet, kann Jahrzehnte später an Krebs erkranken – mit tödlichen Folgen.
      • Klären Sie deshalb frühzeitig eine Asbestgefährdung durch einen Experten ab, noch bevor Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen.
      • Befolgen Sie beim Umgang mit Asbest die lebenswichtigen Regeln Ihrer Branche.

      Fakten zu Asbest

      Die Infografik zeigt einen Handwerker, der mit dem Bohrer in der Hand Arbeiten in einem älteren Einfamilienhaus vornehmen will. Der Sicherheitsbeauftragte verwehrt ihm mit einem Stopp-Schild in der Hand den Zutritt. Denn wie es der Titel sagt: Asbest steckt in Gebäuden, die vor 1990 gebaut oder umgebaut wurden. Deshalb vor jedem Umbau oder Renovation: Prüfen auf Asbest! Quelle: Suva
      Pro Jahr sterben in der Schweiz über 100 Menschen an den Langzeitfolgen von Asbest. Die Infografik zeigt einen Handwerker, der bei Renovationsarbeiten in einem alten Badezimmer in die Kacheln an der Wand bohrt. Das erzeugt gefährlichen Staub, der Asbest enthalten kann, aber der Mann trägt keinen Atemschutz. Deshalb gilt: Vorsicht bei Arbeiten an Böden, Wänden, Decken, Dächern, Fassaden, Fenstern, Elektroinstallationen, Isolationen, Heizungen …und an vielen anderen Stellen! Quelle: SSUV, Berufskrankheiten der Arbeitnehmenden der Schweiz (2010–2019)

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