Rettungsdienst schiebt Mann auf einer Trage in einen Krankenwagen

Heilkostenmanagement

Die Heilungskosten nach Unfällen, bei Berufskrankheiten sowie bei der Reintegration ins Berufsleben steigen an. Erfahren Sie hier, wie es der Suva dennoch gelingt, die Kosten im Griff zu haben.

Inhalt

Kurz und bündig

Heilungskosten sind Ausgaben für medizinische und therapeutische Behandlungen nach einem Unfall – etwa für ärztliche Leistungen im Spital oder in der Hausarztpraxis, für Physiotherapie, Orthopädietechnik oder Ambulanztransporte.

Heilungskostenrechnungen, die bei der Suva eingehen, werden automatisch auf mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten geprüft. Sind keine Auffälligkeiten vorhanden, wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

Um die Kosten im Griff zu behalten, betreibt die Suva ein aktives Heilkostenmanagement. Mit gezielten Massnahmen sorgt sie dafür, dass unnötig hohe Heilungskosten vermieden werden. Davon profitieren alle Suva-Versicherten: Einsparungen und Überschüsse fliessen in Form tieferer Prämien zurück.

So funktioniert das Heilkostenmanagement

Im Video erfahren Sie anhand eines Beispiels, wie wir eingereichte Heilungskostenrechnungen prüfen. Das Ziel der Rechnungskontrolle ist es, nur notwendige und tatsächlich erbrachte Leistungen zu vergüten.   

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Massnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs

  • konsequente Rechnungskontrolle
  • einheitliche Rechnungsformulare und Standards für Leistungserbringende
  • Beratung der Leistungserbringenden
  • Zurückweisen unberechtigter Ansprüche
  • Prüfen von Kostengutsprachegesuchen und Kostenvoranschlägen
  • Anwenden der WZW-Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit)

Infos für versicherte Personen

Erfahren Sie unter anderem, was Heilkosten sind, welche Heilkosten bei einem Unfall versichert sind und bis zu welchem Zeitpunkt diese durch die Unfallversicherung übernommen werden.   

Heilkosten sind jene Kosten, die bei der medizinischen oder therapeutischen Behandlung nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit entstehen. Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Physiotherapie, orthopädische Hilfsmittel wie Schienen oder Prothesen oder Krankentransporte.

Das Schweizerische Unfallversicherungsgesetz (UVG) deckt bei einem versicherten Unfall (oder bei Berufskrankheiten) die sogenannten Heilkosten, also alle medizinisch notwendigen Kosten zur Behandlung und Genesung der versicherten Person, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Dazu gehörten bspw. ambulante Behandlungskosten wie Medikamente oder Physiotherapien, Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung), medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Prothesen, Transport- und Rettungskosten oder Rehabilitationsmassnahmen. Wichtig: Es gibt Leistungen, welche betragsmässig und / oder mengenmässig limitiert sind. Bei Unsicherheit zur Leistungsübernahme der Suva, wenden Sie sich bitte an das Kompetenzcenter der Suva Ihrer Region. 

Die Suva übernimmt die Heilungskosten so lange eine medizinisch sinnvolle Verbesserung des Gesundheitszustands erreicht werden kann oder der Gesundheitszustand vor dem Unfall wieder hergestellt wurde. Das wird als «Fallabschluss» bezeichnet. Sobald absehbar ist, dass keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist, stoppt die Suva die Zahlungen für Heilbehandlungen. 

Die Suva prüft jede eingereichte Rechnung auf Plausibilität (doppelte Rechnungen, falsche Tarifanwendung bspw. falsche Codierung, Verrechnung von nicht versicherten oder nicht erbrachten Leistungen etc.). So vermeiden wir ungerechtfertigte Zahlungen. Werden aus Versehen trotzdem einmal ungerechtfertigte Zahlungen getätigt, so kann der Betrag innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren zurückgefordert werden. 

Heilkosten, welche in den Leistungsbereich der Unfallversicherung fallen, werden in der Regel vollumfänglich übernommen. Bei der Beurteilung zählen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bitte seien Sie kritisch, wenn Sie aufgefordert werden, Kosten selbst zu tragen. Unsere Mitarbeitenden unterstützen bei Fragen oder Unsicherheiten gerne.

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Infos für versicherte Betriebe

Lesen Sie, wie das Heilkostenmanagement der Suva Ihre Prämien beeinflusst und wie Sie ein faires Versicherungssystem aktiv unterstützen können.

Jede fehlerhafte oder überhöhte Heilkostenrechnung belastet das System. Langfristig kann sich dies auf die Prämienhöhe auswirken. Der Suva ist es wichtig, dass mit den Prämiengeldern nur korrekt verrechnete Leistungen, welche unfallbedingt und medizinisch indiziert sind, vergütet werden.

Dank der umfassenden Rechnungskontrolle konnten 124 Millionen Franken eingespart werden, 19 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Diese Einsparung kommt allen Suva-Versicherten zugute, da die Suva nicht gewinnorientiert ist und Einsparungen und Überschüsse in Form von tieferen Prämien an ihre Versicherten weitergibt. Ohne die Rechnungskontrolle wären die Prämien für die Suva-versicherten Betriebe durchschnittlich rund 3 Prozent höher.   

Nein. Es geht nicht um Leistungskürzungen, sondern um die Qualität der Abrechnung. Die Rechnungskontrolle ist Teil der gesetzlichen Pflicht zur Kostenkontrolle in der Unfallversicherung. Nur medizinisch notwendige und korrekt abgerechnete Leistungen dürfen bezahlt werden. Es geht um Wirtschaftlichkeit und um Fairness und nicht darum, Behandlungen einzuschränken. Entgegen dem KVG dürfen bei Unfällen nicht gerechtfertigte Leistungen, die von der Versicherung nicht getragen werden, nicht einfach auf die versicherten Personen abgewälzt werden.

Indem Sie den Wert korrekter Abrechnungen betonen, Rückfragen offen begegnen und unsere Kommunikationsangebote intern nutzen. Gemeinsam sichern wir ein stabiles Versicherungssystem. Bei Unfällen muss die verunfallte Person in der Regel keine Rechnungen selbst begleichen. Dafür ist die Unfallversicherung da. Machen Sie Ihre Mitarbeitenden auf diesen Umstand aufmerksam. So kann verhindert werden, dass Ihre Mitarbeitenden falsche Kosten übernehmen, die dann nicht von der Unfallversicherung gedeckt sind.

Ja – nutzen Sie das Erklärvideo und diese Website als Informationsquelle. Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitenden den Nutzen des Heilkostenmanagements. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sie bei jeder unfallbedingten Behandlung den Unfallschein bzw. die Schadennummer der Suva dem Leistungserbringenden mitteilen sollen. Nur wenn die Schadennummer dem Leistungserbringenden gemeldet wird, kann er die korrekte Abrechnung an die Suva vornehmen.

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Michael Widmer, Teamleiter Heilkostenmanagement

«Bei jeder Rechnung prüfen wir, ob die Kosten den erbrachten Leistungen entsprechen. Dafür steht das Heilkostenmanagement der Suva.»

Infos für Leistungserbringende

Als medizinische Fachperson erfahren Sie hier, wie korrektes Abrechnen zu Fairness beiträgt und warum fehlerhafte Rechnungen zu Mehraufwand für Sie führen.

Die Rechnungskontrolle stellt sicher, dass Leistungen korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Es ist für uns zentral, dass wir mit den Prämiengeldern nur jene Leistungen zahlen, die auch wirklich gerechtfertigt, das heisst medizinisch indiziert und unfallbedingt sind. Ziel ist ein effizientes Gesundheitswesen, von dem alle profitieren.

Bei der Suva eintreffende Rechnungen werden vom System automatisch geprüft. Ist alles in Ordnung wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben. Entdeckt das System einen Fehler oder Ungenauigkeiten, wird die Rechnung an die Heilkostenspezialistinnen und -spezialisten der Suva weitergeleitet. Diese prüfen mit ihrem Fachwissen, ob die Rechnung bezahlt wird oder dem Rechnungssteller zurückgesendet werden muss. Bei unklarer Rechnungsstellung werden beim Leistungserbringenden weitere Unterlagen eingefordert, welche durch diesen einzureichen sind. 

2024 hat die Suva rund 2,7 Millionen Rechnungen geprüft. 337 000 Rechnungen (ca. jede achte) wiesen Fehler oder Ungenauigkeiten auf. Bei den meisten Rückweisungen handelt es sich um doppelte Rechnungen, falsch verrechnete, nicht versicherte oder nicht erbrachte Leistungen.

Ja, Rückweisungen verursachen Mehraufwand – für beide Seiten. Wenn Sie korrekt und standardisiert abrechnen, sparen Sie Zeit, Ressourcen und unterstützen ein faires System.

Dank den Standards für den elektronischen Datenaustausch (für Rechnungen und Kostengutsprachegesuche) können sowohl Zeit wie auch wertvolle Ressourcen (Papier, Treibstoff) eingespart werden. Elektronisch übermittelte Dokumente können innerhalb der Suva direkter triagiert werden, was zu erheblich kürzeren Bearbeitungszeiten führt.  

Dank den Standards für den elektronischen Datenaustausch (für Rechnungen und Kostengutsprachegesuche) können sowohl Zeit wie auch wertvolle Ressourcen (Papier, Treibstoff) eingespart werden. Elektronisch übermittelte Dokumente können innerhalb der Suva direkter triagiert werden, was zu erheblich kürzeren Bearbeitungszeiten führt.  

Eine korrekte Abrechnung reduziert Rückfragen, fördern Vertrauen und zeigt Verantwortungsbewusstsein gegenüber versicherten Personen und Betrieben. Das spart nicht nur Aufwand, sondern stärkt auch Ihre Reputation.

Elektronischer Datenaustausch mit der Suva

Nutzen Sie als Leistungserbringender unsere Online-Services, um Ihren administrativen Aufwand zu verringern. Sie können damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung der Heilungskosten leisten.

Zahlen und Fakten

Im Jahr 2024 hat die Suva insgesamt 1,26 Milliarden Franken für Heilungskosten übernommen. Dank eines professionellen Heilkostenmanagements gelingt es ihr, die Kostenentwicklung in einem vernünftigen Rahmen zu halten – ohne dabei die Qualität der medizinischen Leistungen einzuschränken.

Allein 2024 hat die Suva 2,7 Millionen Heilungskostenrechnungen geprüft. Dank stetiger Weiterentwicklung der Rechnungsprüfung konnten die Einsparungen bei den Heilungskosten auch im Jahr 2024 weiter gesteigert werden. Sie beliefen sich auf rund 124 Millionen Franken, gegenüber 105 Millionen Franken im Jahr 2023.

Welche Heilkosten übernimmt die Suva

Hier finden Sie weiter hilfreiche Informationen betreffend der Kostenübernahme von Heilkosten nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit. 

Versicherungsleistungen: Heilbehandlungen
Unfall

Versicherungsleistungen: Heilbehandlungen

Als versicherte Person haben Sie nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit Anrecht auf eine zweckmässige Behandlung.
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