Unternehmerversicherung
Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Doch während eines Berufslebens kann viel geschehen. Mit einer Unternehmerversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile dieser freiwilligen Versicherung und können eine Offerte einholen.
Inhalt
Kurz und bündig
Gegen die Gefahr von Unfällen und Berufskrankheiten vorzusorgen, lohnt sich. Selbstständigerwerbende und ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder ersparen sich damit unnötiges Leid und Sorgen.
Die Statistik spricht für sich:
- Über ein Arbeitsleben hinweg fehlt jede und jeder Selbstständige über einen Monat im Betrieb als Folge eines Unfalls.
- Jede zehnte selbstständigerwerbende Person bezieht irgendwann eine Invalidenrente.
- Jede hundertste selbstständigerwerbende Person stirbt aufgrund eines Unfalls.
Die freiwillige Unternehmerversicherung der Suva schützt Selbstständigerwerbende und ihre Familie vor den Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz oder in der Freizeit oder einer Berufskrankheit. Die Versicherung übernimmt Spital- und Heilkosten, gewährt Taggelder, weitere Entschädigungen und Renten.
Die Unternehmerversicherung einfach erklärt
Ihre Vorteile
Die Unternehmerversicherung bietet viele Vorteile. Sämtliche Heilkosten werden umgehend und direkt bezahlt. Zusätzlich erhalten Betroffene ein Taggeld oder eine Rente. Diese Geldzahlungen sichern das bisherige Einkommen oder erlauben zum Beispiel die Einstellung eines Stellvertreters, der im Betrieb nach dem Rechten schaut.
Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit?
Mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit erlischt die obligatorische Unfallversicherung. Gleichzeitig hat der Wechsel Auswirkungen auf die AHV, die berufliche Vorsorge und die Arbeitslosenversicherung.
Wenden Sie sich zuerst an Ihre AHV-Ausgleichskasse und melden Sie sich für die Abklärung Ihrer beruflichen Selbständigkeit an. Wenn Ihre Arbeitstätigkeit in den Zuständigkeitsbereich der Suva fällt (siehe Art. 66 UVG
Die wichtigsten Unterschiede zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit finden Sie in dieser Broschüre der Suva: Sind Sie selbstständigerwerbend?
Wer kann eine Unternehmerversicherung abschliessen?
- Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften aus Berufszweigen, die in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (siehe Art. 66 UVG)
- Ohne Lohn mitarbeitende Ehe- oder Konkubinatspartner sowie weitere Familienmitglieder.
- Personen, die nur teilweise selbstständig und gleichzeitig Arbeitnehmende sind.
- Grenzgänger, die in der Schweiz einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen, aber in einem EU-Staat wohnen, sofern sie schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren.
Leistungen und Prämien der Unternehmerversicherung
Die Unternehmerversicherung bietet Ihnen zahlreiche vorteilhafte Leistungen, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit einmal arbeitsunfähig werden. Gleichzeitig können Sie Prämien sparen. Hier erfahren Sie mehr zu Leistungen und Einsparmöglichkeiten.
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