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Unternehmerversicherung

Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Doch während eines Berufslebens kann viel geschehen. Mit einer Unternehmerversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile dieser freiwilligen Versicherung und können eine Offerte einholen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Gegen die Gefahr von Unfällen und Berufskrankheiten vorzusorgen, lohnt sich. Selbstständigerwerbende und ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder ersparen sich damit unnötiges Leid und Sorgen. 

      Die Statistik spricht für sich:

      • Über ein Arbeitsleben hinweg fehlt jede und jeder Selbstständige über einen Monat im Betrieb als Folge eines Unfalls.
      • Jede zehnte selbstständigerwerbende Person bezieht irgendwann eine Invalidenrente.
      • Jede hundertste selbstständigerwerbende Person stirbt aufgrund eines Unfalls.

      Die freiwillige Unternehmerversicherung der Suva schützt Selbstständigerwerbende und ihre Familie vor den Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz oder in der Freizeit oder einer Berufskrankheit. Die Versicherung übernimmt Spital- und Heilkosten, gewährt Taggelder, weitere Entschädigungen und Renten. 

      Die Unternehmerversicherung einfach erklärt

      Ihre Vorteile

      Die Unternehmerversicherung bietet viele Vorteile. Sämtliche Heilkosten werden umgehend und direkt bezahlt. Zusätzlich erhalten Betroffene ein Taggeld oder eine Rente. Diese Geldzahlungen sichern das bisherige Einkommen oder erlauben zum Beispiel die Einstellung eines Stellvertreters, der im Betrieb nach dem Rechten schaut.

      Umfassender SchutzWir bieten ein breiteres Leistungsspektrum als private Versicherer oder Krankenkassen.
      Komplette Kostenübernahme100-prozentige Heilkostenübernahme, keine Jahresfranchise oder Selbstbehalt.
      Keine VersicherungslückeTaggeld-Zahlung bis zur vollen Arbeitsfähigkeit, bis zum Beginn der Invalidenrente oder bis zum Tod
      Faire RentenRenten werden periodisch der Teuerung angepasst.
      RabattBis zu 40 Prozent Rabatt bei Taggeld-Aufschub.
      UnbegrenztZeitlich unbegrenzte Übernahme von Rückfällen und Spätfolgen, auch nach Ablauf der Versicherung.
      Schnelle AbwicklungUnfälle schnell und einfach online bei der Suva melden.
      UnbürokratischHeilkosten werden direkt an Leistungserbringer gezahlt, Taggelder umgehend an die Versicherten.
      Rund um die Uhr & vor Ort24-Stunden-Helpline bei Unfällen im In- und Ausland. Mit 18 Schweizer Agenturen ganz in Ihrer Nähe.
      Offerte für eine Unternehmerversicherung

      Offerte für eine Unternehmerversicherung

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      Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit?

      Mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit erlischt die obligatorische Unfallversicherung. Gleichzeitig hat der Wechsel Auswirkungen auf die AHV, die berufliche Vorsorge und die Arbeitslosenversicherung.

      Wenden Sie sich zuerst an Ihre AHV-Ausgleichskasse und melden Sie sich für die Abklärung Ihrer beruflichen Selbständigkeit an. Wenn Ihre Arbeitstätigkeit in den Zuständigkeitsbereich der Suva fällt (siehe Art. 66 UVG  ), leitet die Ausgleichskasse die Anmeldeunterlagen an uns weiter. Nach einer Statusabklärung wird die Suva Sie direkt kontaktieren. 

      Die wichtigsten Unterschiede zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit finden Sie in dieser Broschüre der Suva: Sind Sie selbstständigerwerbend

      Wer kann eine Unternehmerversicherung abschliessen?

      • Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften aus Berufszweigen, die in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (siehe Art. 66 UVG)
      • Ohne Lohn mitarbeitende Ehe- oder Konkubinatspartner sowie weitere Familienmitglieder.
      • Personen, die nur teilweise selbstständig und gleichzeitig Arbeitnehmende sind.
      • Grenzgänger, die in der Schweiz einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen, aber in einem EU-Staat wohnen, sofern sie schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren.

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