Merkblatt Behandlungen in Deutschland bei Unfällen und Berufskrankheit

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      3849.D
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.09.2022

      Beschreibung

      Sollten Sie aufgrund eines anerkannten Unfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit eine ärztliche Behandlung in Deutschland benötigen, so ist Ihr Versicherungsschutz in jedem Fall gewährleistet. Die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit im europäischen Ausland wird durch das europäische Freizügigkeitsabkommen sichergestellt.

      Wie in den meisten Ländern der EU gelten in Deutschland spezielle Regelungen für die einzelnen Versicherungsleistungen. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Merkblatt. Beachten Sie folgende Besonderheiten:

      • Wenn Sie die Schadenmeldung bei der Suva eingereicht haben, wird eine Kostenübernahmebestätigung an die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung Ausland weitergeleitet. Diese informiert Sie über die Kostenübernahme.
      • Die Leistungserbringer rechnen die Behandlungskosten nach dem Sozialtarif der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ab.
      • Bei einem Berufsunfall muss nach der Erstbehandlung in der Regel ein Durchgangsarzt konsultiert werden, der über weitere medizinische Massnahmen entscheidet.
      • Private Arzt- und Spitalrechnungen werden Ihnen nicht vergütet.
      • Nichtberufsunfälle werden über die deutsche Krankenversicherung abgerechnet.
      • Reichen Sie Rechnungen grundsätzlich bei der deutschen Krankenversicherung ein und zahlen Sie diese nicht vorab aus der eigenen Tasche.

      Lesen Sie unser Merkblatt und machen Sie sich mit den für Deutschland geltenden Versicherungsregelungen vertraut. So wissen Sie, worauf Sie bei einer medizinischen Behandlung infolge Unfall oder Berufskrankheit in Deutschland achten müssen.

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