Arbeitsmedizinischer Auftrag bei Berufskrankheiten
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden von Erwerbstätigen zu erhalten und zu fördern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Arbeitsmedizin mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Gesundheit und Krankheit von Mitarbeitenden eingebettet im gesetzlichen Regelwerk bewegt.
Inhalt
Kurz und bündig
Verschiedene Tätigkeiten haben ein erhöhtes Risiko, eine Berufskrankheit zu entwickeln. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Berufskrankheiten entstehen können und wie diese frühzeitig erkannt und vermieden werden können.
So unterstützen wir Sie:
- Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, etwa in Form von Hörtests im Audiomobil.
- Zur Minimierung der Risiken legen wir Grenzwerte für den Arbeitsplatz fest.
- Berufsbedingte Krankheitsfälle klären wir umgehend ab, sobald Sie uns diese melden.
Unser Auftrag: Berufskrankheiten verhindern
Die Coronapandemie hat das Bewusstsein für Erkrankungen im Beruf geschärft und zu einem drastischen Anstieg der Fallzahlen geführt. Besonders betroffen war das Gesundheitswesen, weil Covid-19 für viele Beschäftigte zur anerkannten Berufskrankheit wurde.
Doch auch abseits der Pandemie sind berufsbedingte Gesundheitsschäden eine ernstzunehmende Herausforderung: Gehörverlust, Hauterkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden gehören zu den häufigsten Diagnosen. Jährlich werden rund 2500 Fälle anerkannt – mit enormen finanziellen Folgen. Diese Grafik zeigen Ihnen die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen.
Gehör und Ohr sind mit Abstand am meisten betroffen. Mittelwert der manifesten Berufskrankheiten über die Jahre 2015 bis 2019, Quelle: SSUV Unfallstatistik.
Arbeitsmedizin und Suva
Was beinhaltet das Fachgebiet der Arbeitsmedizin und wie wird man Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin? Hier erfahren Sie, welchen Beitrag die Arbeitsmedizin der Suva leistet und welche anderen Akteure im Gesundheitsschutz Verantwortung übernehmen.
Berufskrankheiten kennen und erkennen
Berufskrankheiten treten oft schleichend oder erst lange Zeit nach der schädigenden Einwirkung auf. Die Ursachen dafür können chemische (z.B. Asbest oder Blei) oder physikalische Einwirkungen (z.B. Lärm, Vibration oder UV-Strahlung) sein. Handeln Sie darum frühzeitig, und melden Sie einen begründeten Verdacht Ihrem Unfallversicherer. Wir klären jene Fälle in Betrieben ab, die bei der Suva versichert sind, und bleiben während der Behandlung der Betroffenen involviert.
Auch andere Unfallversicherer können uns Fälle mit Verdacht auf eine Berufskrankheit zur Beratung vorlegen. Bei der Beurteilung einer Nichteignung sind wir für sämtliche Arbeitnehmenden in der Schweiz zuständig, unabhängig davon, wo das betreffende Unternehmen unfallversichert ist.
Ausnahmefall: Meldung einer Berufskrankheit durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte
In der Regel erfolgt die Schadenmeldung einer Berufskrankheit über den Arbeitgeber an die zuständige Unfallversicherung: Im Ausnahmefall kann die Meldung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte über das Formular Schadenmeldung UVG erfolgen. Das ausgefüllte Formular ist entsprechend der regionalen Zuständigkeit an die zuständige Stelle zu senden.
Region | Kantone |
Mitte (suva.mitte@suva.ch) | AG, BE, BS, BL, LU, NW, OW, SO, UR, ZG |
Ost (suva.ost@suva.ch) | AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZH |
Süd (suva.sud@suva.ch) | TI |
West (suva.ouest@suva.ch) | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Berufskrankheiten gezielt verhüten
Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, das Wohl von Arbeitnehmenden bestmöglich zu erhalten, sodass sich eine berufsbedingte Erkrankung gar nicht erst entwickeln kann. Denn die körperliche Gesundheit wirkt sich auch positiv auf die seelische Verfassung, das soziale Umfeld und die Arbeitsleistung aus.
An Arbeitsplätzen, wo es staubt, wo mit chemischen Substanzen gearbeitet wird oder wo schwere Lasten getragen werden, ist das Risiko für gesundheitliche Auswirkungen erhöht. Um einer Berufskrankheit vorzubeugen oder bei den ersten Anzeichen reagieren zu können, führen wir arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, indem wir Abklärungen vornehmen und die Betroffenen behandeln.
Grenzwerte am Arbeitsplatz
Ihre Ansprechpersonen
Wir sind gerne für Sie da. Hier finden Sie Ihre arbeitsmedizinischen Ansprechpersonen für Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsabklärungen und Grenzwerte am Arbeitsplatz.
Dr. med. Anja Zyska Cherix
Abteilungsleiterin und Chefärztin Arbeitsmedizin, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeine Innere Medizin
Team Planung
Planung der Gehöruntersuchungen
Team Support
Lohnausfallentschädigungen
Team Auswertung
Resultate der Gehöruntersuchungen
Berufskrankheiten-Vorsorge/Eignungsabklärung
Downloads und Bestellungen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die für Sie relevanten Dokumente zum Thema Arbeitsmedizin und Berufskrankheiten zu finden:
- Direkt in dieser Übersicht: Hier finden Sie alle Dokumente aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Berufskrankheiten auf einen Blick.
- Auf den jeweiligen Themenseiten: Jede Unterseite rund um Arbeitsmedizin und Berufskrankheiten bietet zusätzlich einen eigenen Bereich für Downloads und Bestellungen – mit themenspezifisch gefilterten Dokumenten.
- Im Download- und Bestellzentrum: Dort erhalten Sie Zugriff auf das gesamte Dokumentenangebot der Suva. Mithilfe komfortabler Filter- und Suchfunktionen können Sie gezielt nach Inhalten suchen. Downloads und Bestellungen
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